Unsere Lieferbedingungen und Leistungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die der Auftraggeber des übertragenen Auftrags als bindend anerkennt. Abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, soweit diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden:
- Aufträge sind für uns nur bindend, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.
- Lieferpflicht besteht nur, soweit der Käufer kreditwürdig ist. Nachträglich gegenteilige Feststellungen berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, oder Vorauszahlungen von bis zu 100% der Auftragssumme zu verlangen, bzw. Zahlungsziele zu widerrufen.
- Als Zahlungsbedingen gilt generell: Nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug. Unsere Preise sind ab Werk. Die Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen verrechnet. Mehr- oder Mindermengen +/- 10 % sind technisch bedingt möglich, müssen akzeptiert werden, und werden in Rechnung gestellt.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer im Eigentum des Verkäufers.
- Werkzeuge wie z.B. Klischees, Muster, Formen, Filme etc. bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten übernimmt. Alle Werkzeuge werden zwei Jahre bei uns sorgfältig aufbewahrt.
- Wir behalten uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
- Wird beschleunigter Transport (Expressgut, Terminfracht, etc.) gewünscht oder verlangt, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Die Ware reist unversichert auf Gefahr des Käufers.
- Eventuelle Beanstandungen müssen innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Transportschäden sind unverzüglich beim Empfang der Ware bei Bahn, Paketdienst, Post oder dem anliefernden Verfrachter schriftlich vorzubringen.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. (Salvatorische Klausel)
- Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist für beide Vertragsparteien Schalchen. Gerichtsstand ist Köln. Für alle Verträge gilt das deutsches Recht.
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